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AGB+REACTIVE

Ergänzung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der MAXICO GmbH für die Serviceleistung „reactive Unternehmensberatung“

1. Allgemeines

MAXICO GmbH – nachstehend MAXICO - versteht sich als Anbieter von verschiedenen Serviceleistungen für die spezifischen Anforderungen von Unternehmen aus Handel, Medien, Gastronomie und Tourismus.  Das Spektrum von MAXICO umfasst Services für alle wesentlichen Bereiche einer Unternehmensorganisation und ist in einem Markenportfolio geordnet.

Aufträge an MAXICO, die über die Serviceleistung „reactive Unternehmensberatung“ – nachstehend reactive - angeboten wurden, werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Ergänzungen bestätigt und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden.

2. Leistungen von reactive

a. indivuelle Beratungsaufträge

Die Tätigkeit von reactive besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers.

Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt der Umsetzung sowie Art und Umfang der von reactive empfohlenen oder mit reactive abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn reactive die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.

Der konkrete Inhalt und der Umfang, der von reactive zu erbringenden Tätigkeiten richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von weiteren Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird reactive den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch reactive auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.

Reactive legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist reactive nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von reactive Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.

Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.

Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse von reactive gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung von reactive und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Kunden. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und reactive einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von reactive für den Kunden trägt oder diese übernimmt.

b. online Beratungsmodule

Die Tätigkeit von reactive besteht im Rahmen der jeweiligen Leistungsbeschreibung der online Beratungsmodule in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers.

Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt der Umsetzung sowie Art und Umfang der von reactive empfohlenen oder mit reactive abgestimmten Maßnahmen.

Der konkrete Inhalt und der Umfang, der von reactive zu erbringenden Tätigkeiten richtet sich nach der online erteilten Order. Ergibt sich die Notwendigkeit von weiteren Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird reactive den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch reactive auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.

Reactive legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist reactive nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von reactive Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.

Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.

Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse von reactive gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung von reactive und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Kunden. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und reactive einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von reactive für den Kunden trägt oder diese übernimmt.


3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

a. indivuelle Beratungsaufträge

Der Auftraggeber stellt reactive die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.

Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung von reactive, die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist reactive nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann reactive dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.

Der Auftraggeber stellt reactive eine Vollständigkeitserklärung aus, in der bestätigt wird, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind und keine Anhaltspunkte vorliegen bzw. bekannt sind, welche geeignet sind, deren Vollständigkeit und Richtigkeit in Frage zu stellen.

b. online Beratungsmodule

Der Auftraggeber stellt reactive die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen über das Formular „Unternehmensprofil“ vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.

4. Vergütung

a. indivuelle Beratungsaufträge

Die Leistungen von reactive werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils bei reactive geltenden Tagessätzen, zzgl. Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen etc. von MAXICO berechnet und vergütet.

MAXICO ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Beratung beginnt nach Ausgleich der ersten Vorschussrechnung.

Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen vom Auftraggeber nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist reactive berechtigt, weitere Tätigkeiten solange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann reactive nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann reactive dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.

Zeit-und Vergütungsprognosen von reactive in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von reactive nicht beeinflusst werden können.

Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsumfangs auf Umständen, die vom Auftraggeber zu verantworten sind (z. B. unzureichende Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers) ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend den jeweils gültigen Tagessätzen von reactive zu vergüten. Dasselbe gilt für Überschreitungen bis zu 25%, sofern sie auf anderen Ursachen beruhen.

Liegt die tatsächliche Bearbeitungszeit um mehr als 25% über der prognostizierten Arbeitszeit, besitzt der Auftraggeber nach Information durch reactive ein Wahlrecht entweder den Auftrag zu beenden und die bis dahin erbrachte Leistung zu den vereinbarten Konditionen zu vergüten oder den Auftrag fortzusetzen und die überschrittene Arbeitszeit zusätzlich auf Tagessatzbasis zu bezahlen.

b. online Beratungsmodule

Die Leistungen von reactive werden im Rahmen der jeweiligen Leistungsbeschreibung der online Beratungsmodule nach den jeweils bei reactive ausgeschriebenen Pauschal-vergütungen von MAXICO berechnet.

5. Zahlungsmodalitäten

Bei der mit reactive vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.

Die Rechnungen ausgestellt von MAXICO werden ohne Abzüge mit Zugang beim Kunden fällig. Im Falle von online Aufträgen werden vor dem Beratungstermin Kreditkartendaten angefordert und für die Zahlung verwendet.

A-conto Rechnungen, Anzahlungen und Vorschüsse sind spätestens am 7. Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das von reactive angegebene Konto zu überweisen. Abschlussrechnungen sind spätestens am 14. Kalendertag nach Fälligkeit auf das von reactive angegebene Konto zu überweisen.

Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, kommt er durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 8% oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses, mindestens aber 10% der Rechnungssumme. Der Auftraggeber ist im Fall, dass der gesetzliche Zinssatz unterhalb dieses Mindestsatzes liegt, berechtigt, den Anfall eines geringeren Zinsschadens nachzuweisen.

Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oderunbestritten sind.

6. Haftung

Mündliche, fernmündliche oder im Rahmen von online durchgeführten Aufträgen erteilte Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie nochmals schriftlich bestätigt werden.

Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von reactive empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn reactive die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.

Reactive haftet – sofern es sich beim Auftraggeber um keinen Verbraucher handelt – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung.

Die Haftung von reactive entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber reactive gerügt wurden.

7.Schlussbestimmungen

Änderungen eines Auftrages oder weitere Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen – mit Ausnahme von Auftragserweiterungen gemäss Ziffer 2 dieser Bedingungen - zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Vertragsbedingungen wird ausgeschlossen.

Sollte eine Regelung des Auftrages, eine Ergänzung oder ein Passus der allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Auslegung zu schließen ist.

Erfüllungsort für alle Leistungen ist München. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Auftrag (auch solche im Urkunds- und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist München, soweit der Auftraggeber Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ist der Auftraggeber kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls München vereinbart, falls der Kunde zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.

München, den 01.10.2020

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