
AGB
regroup GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Dienstleistungsverträge
Stand: Dezember 2024
§ 1 Geltungsbereich
-
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungsverträge zwischen der regroup GmbH, Schellingstraße 21, 80799 München (nachfolgend 'Dienstleister'), und ihren Auftraggebern (nachfolgend 'Auftraggeber').
-
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
-
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um gleichartige Rechtsgeschäfte handelt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungserbringung
-
Der Dienstleister erbringt die im jeweiligen Projektauftrag beschriebenen Dienstleistungen selbstständig und eigenverantwortlich.
-
Die konkrete Ausgestaltung der Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Projektauftrag bzw. Angebot. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.
-
Der Dienstleister ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen, sofern dies dem Auftraggeber angezeigt wird und keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
-
Es besteht keine Verpflichtung des Auftraggebers, dem Dienstleister fachliche oder disziplinarische Weisungen zu erteilen. Eine Eingliederung in die Betriebsorganisation des Auftraggebers findet nicht statt. Es handelt sich ausdrücklich nicht um Arbeitnehmerüberlassung gemäß AÜG.
§ 3 Vergütung und Abrechnung
-
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Projektauftrag oder Angebot. Abgerechnet werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden pro Tag (echte Arbeitszeiten).
-
Mindestleistungseinheit: Pro Einsatztag wird eine Mindestleistungszeit von 6 (sechs) Stunden in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob der Auftraggeber die Kapazität vollständig abruft. Werden an einem Einsatztag weniger als 6 Stunden abgerufen oder geleistet, wird dennoch der Mindeststundensatz von 6 Stunden berechnet.
-
Überschreiten die tatsächlich geleisteten Stunden die Mindestleistungseinheit, werden die tatsächlichen Stunden abgerechnet.
-
Die Abrechnung erfolgt monatlich. Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen.
-
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB fällig. Das Recht auf Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
-
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
§ 4 Annahmeverzug und Nichtabruf von Leistungen
-
Der Dienstleister hält seine Kapazitäten für den Auftraggeber während der vereinbarten Vertragslaufzeit bereit. Ruft der Auftraggeber vereinbarte Kapazitäten ganz oder teilweise nicht ab, berührt dies die Vergütungspflicht des Auftraggebers nicht.
-
Ruft der Auftraggeber an einem vereinbarten Einsatztag weniger als die Mindestleistungszeit von 6 Stunden ab (vgl. § 3 Abs. 2), wird dennoch die Mindestvergütung für 6 Stunden in Rechnung gestellt.
-
Wird der Dienstleister durch den Auftraggeber vollständig vom Einsatz ausgeschlossen oder ruft der Auftraggeber keine Leistungen mehr ab, ohne dass eine wirksame Kündigung vorliegt, gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug gemäß § 615 BGB. In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch des Dienstleisters vollständig bestehen.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
-
Verträge laufen auf unbestimmte Zeit, sofern im Projektauftrag nichts anderes vereinbart ist. Die Zusammenarbeit endet nicht automatisch nach Ablauf eines Monats, sondern läuft unter unveränderten Bedingungen weiter, bis sie von einer der Parteien ausdrücklich beendet wird.
-
Sofern im Projektauftrag eine abweichende Frist vereinbart ist, gilt diese. Andernfalls kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 3 (drei) Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
-
Die Kündigung bedarf der Schriftform (Brief oder E-Mail an die vertragsschließende Gesellschaft). Eine Kündigung, die an eine andere juristische Person als den Vertragspartner gerichtet wird, ist unwirksam und entfaltet keine Rechtswirkung.
-
Eine Überführung in ein Festanstellungsverhältnis ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
-
Bereits erteilte und laufende Projektaufträge bleiben von einer Kündigung des Rahmenvertrags unberührt und laufen bis zum vereinbarten Ende weiter.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
-
Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen zur Verfügung.
-
Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Eine Vergütungspflicht bleibt unberührt.
§ 7 Vertraulichkeit
-
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags zu verwenden.
-
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
-
Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass eine der Parteien dagegen verstoßen hat.
§ 8 Datenschutz
-
Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO.
-
Sofern der Dienstleister im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen. Die Bestimmungen des AVV sind integraler Bestandteil dieser Geschäftsbeziehung.
§ 9 Haftung
-
Der Dienstleister haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden, unbegrenzt.
-
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
-
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 10 Schlussbestimmungen
-
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
-
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, soweit gesetzlich zulässig.
-
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Formklausel.
-
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
München, Dezember 2024
regroup GmbH | Schellingstraße 21 | 80799 München | HRB 273293 | GF: Maximilian Poesina